Entschädigung steuerfrei

von Redaktion

Die Hilfsbereitschaft für ukrainische Geflüchtete ist groß. Dass Geflüchtete bei Privatleuten unterkommen, ist keine Seltenheit. Einige Kommunen honorieren dieses Engagement mit Aufwandsentschädigungen. Sind diese Einnahmen steuerpflichtig? Nein, heißt es vom Bund der Steuerzahler. Bund und Länder hätten sich darauf verständigt, dass gezahlte Aufwandsentschädigungen für die Aufnahme von Geflüchteten nicht zu versteuern sind. Der Beschluss soll zunächst nur für das Jahr 2022 gelten. „Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung soll sein, dass die Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht übersteigt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Denn wer seinen privaten Wohnraum zur Verfügung stellt, muss dafür mehr verbrauchsabhängige Kosten bezahlen. „

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