Der Hessische Rundfunk (HR) muss nur jenen, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können, ermöglichen, ihren Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag mitteilte, verstößt nach Ansicht der Richter der „ausnahmslose Ausschluss“ von Barzahlung in der Beitragssatzung des HR gegen Europäisches Recht und den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. epd