Urlaub statt Rente

von Redaktion

VON WOLFGANG DE PONTE, MAIK HEITMANN UND MATTHIAS SCHNEIDER

Ein Leben im warmen Süden – diesen Traum haben sich Petra und Bernd Kübler in der Rente erfüllt. 2018 zogen das Ehepaar aus Bad Tölz in die Po-Ebene. Kein Neuland für die Physiotherapeutin und den Karosseriebauer, das Paar kennt die Gegend, 2007 kauften sie dort ein Haus. Doch bevor das Dolce Vita beginnen konnte, galt es einige Hürden zu überwinden:

„Das erste, was man braucht, ist eine italienische Krankenversicherungskarte“, so Petra Kübler. Und deren Beantragung war nicht ganz einfach, vor allem, wenn man die Sprache noch nicht so gut spricht. Aber Dank der Hilfe einer italienischen Bekannten, klappten schließlich auch das. Eine Überraschung war für das Paar auch, dass ihre Rente in Italien versteuert werden muss. In Deutschland lagen sie unter dem Freibetrag, in Italien werden zehn Prozent der Bruttorente fällig. Bernd Kübler: „Wenn ich das richtig verstanden habe, ist dies aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.“ Immerhin entfällt für die Küblers die Steuer für Haus und Grundstück, jetzt wo es kein Zweitwohnsitz mehr ist. Die Lebenshaltungskosten liegen indes „etwas unter denen in Deutschland“, meint Petra Kübler. Auch die medizinische Versorgung lasse nicht zu wünschen übrig, weiß Petra Kübler, die sich nach einem Sturz von der Leiter am Rücken behandeln lassen musste: „Das war top und absolut kostenlos.“ Rentner, die wie die Küblers den Umzug ins Ausland erwägen, sollten im Vorfeld einiges bedenken.

Auszahlung

Wer innerhalb der EU auswandern möchte, für den ändert sich in den meisten Fällen nichts. Das gilt auch für die nicht-EU-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Daneben gibt es mit rund 20 Ländern ein Sozialversicherungsabkommen, durch das die deutschen Renten in voller Höhe ausgezahlt werden. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Kanada, Australien, Brasilien, Israel, die Philippinen, die USA und Tunesien. In Ländern, die kein Teil eines solchen Abkommens sind, können eventuell weitere Abgaben fällig werden. Wohin das Geld geht, entscheiden die Rentner selbst. Dazu muss nur die gewünschte Bankverbindung sowie eine Zahlungserklärung eingereicht werden, auf der die Bank die Kontoverbindung bestätigt. Die Kosten für die Überweisung übernimmt die Rentenversicherung, etwaige Bankgebühren oder Kursverluste jedoch nicht.

Steuern

Die volle Auszahlungshöhe heißt jedoch nicht, dass es keine Abgaben auf Renteneinkünfte gibt. Die Konditionen im Ausland können jedoch günstiger sein als hierzulande. Ein gutes Beispiel ist Griechenland, das ein eher entgegenkommendes Steuermodell für ausländische Rentner verfolgt: Seit Anfang 2021 zahlen Ausländer, die ihren Wohnsitz nach Griechenland verlegen, auf alle im Ausland erzielten Einkünfte pauschal sieben Prozent, wie der Münchner Anwalt Florian Savelsberg sagt, der sich auf deutsch-griechische Rechtsfragen spezialisiert hat. Demnach gilt der Pauschalsteuersatz neben Renten auch für Mieteinkünfte und Kapitalerträge. Für letztere werden in Deutschland beispielsweise 25 Prozent fällig. Der ermäßigte Steuersatz gilt jedoch nicht unbedingt für in Griechenland erzielte zusätzliche Einkommen. Für den günstigen Steuersatz gibt es Fristen: „Der Antrag auf Übertragung des Steuerwohnsitzes nach Griechenland zur pauschalen Besteuerung mit sieben Prozent ist bei der Finanzverwaltung bis zum 31. März des jeweiligen Steuerjahres zu stellen“, so Anwalt Savelsberg.

Formalitäten

Grundsätzlich gibt es nicht viel zu beachten, wenn man den Lebensabend im europäischen Ausland verbringen will. Der Umzug sollte jedoch dem Renten-Service der Deutschen Post AG zwei Monate vor der Abreise mitgeteilt werden. Dann kann die Rente lückenlos ausgezahlt werden. Anschließend muss einmal jährlich eine Lebensbescheinigung nach Deutschland zurückgeschickt werden. Ausnahmen sind unter anderem Spanien und die Schweiz.

Kontakt:

Deutsche Post AG,

Renten Service,

13496 Berlin

Telefon: +49 221 569 2777

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