LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Nießbrauch wird nicht vererbt

Sie haben lediglich den Bruchteil Ihrer Immobilie, den Sie Ihrem Sohn übertragen haben, mit einem Nießbrauch belastet. Die andere ideelle Haushälfte, an der Sie und Ihre Frau noch Miteigentümer sind, ist von diesem Nießbrauch nicht betroffen.

Als unbeschränkter Eigentümer können Sie daher über dies

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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