Behörde muss für Beisetzung zahlen

von Redaktion

Auch bei einer Sozialbestattung können Angehörige von Verstorbenen unter Umständen eine Beisetzung im Familiengrab zugebilligt bekommen. Das Sozialamt muss dann die Gebühren übernehmen. Auf ein entsprechendes Urteil (Az. S 2 SO 2888/20) des Sozialgerichts Karlsruhe macht die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, Aeternitas, aufmerksam. Geklagt hatte die Tochter eines Sozialhilfeempfängers. Das Gericht verwies darauf, dass der Wunsch des Vaters auch postmortal geschützt und zu beachten sei (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz). Darüber hinaus sind Ehe und Familie nach dem Grundgesetz ebenfalls besonders geschützt. Eine Beisetzung in der Familiengrabstätte sei ein angemessener Wunsch im Rahmen der Sozialgesetzgebung.  dpa

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