Bestnoten für Zahnzusatz-Angebote

von Redaktion

VON LISA FISCHER

Nicht jeder geht gerne hin, doch der Besuch beim Zahnarzt ist für ein gesundes, strahlendes Lächeln Pflicht. Geht es um größere Behandlungen und sind beispielsweise Inlays, Kronen oder Implantate nötig, kann das für den Patienten schnell teuer werden. Denn: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt oft weniger als 20 Prozent der Behandlungskosten, wie aus einem aktuellen Bericht des Magazins „Finanztest“ hervorgeht. Vorteil in dem Fall hat derjenige, der eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat. „Finanztest“ hat in der Juni-Ausgabe 267 Tarife getestet, deren Angebote allen gesetzlich Versicherten offenstehen. 111 Tarife schnitten mit der Note „sehr gut“ ab, davon 26 mit der Bestnote 0,5.

Das ideale Alter

Wer in jungen Jahren keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, für den kann es sich laut der Tester auch später noch lohnen, einen Vertrag abzuschließen. Besser sei es jedoch, die Versicherung bereits im Alter von Mitte 30 oder Anfang 40 abzuschließen.

Auch ein Wechsel kann für die rund 17 Millionen Menschen in Deutschland mit Zahnzusatzversicherung laut „Finanztest“ sinnvoll sein. Und zwar dann, wenn der aktuelle Vertrag schon seit vielen Jahren besteht. „Vor allem für Implantate und Inlays bieten sehr gute neue Verträge heute viel höhere Leistungen“, heißt es laut „Finanztest“. Die Tester empfehlen hierbei, zunächst einen Wechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft zu überprüfen.

Ebenfalls hinterfragt werden sollten Zusatzversicherungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse empfohlen werden. „Ein Angebot ist nicht automatisch gut, wenn die eigene Krankenkasse dafür wirbt“, sagen die Test-Experten.

Zwei Tarifarten

Vor dem Vertragsabschluss gilt es zwei Tarifarten zu beachten: Einige Tarife erhöhen sich stufenweise mit zunehmendem Alter (altersbedingte Anpassung). Andere haben für Neukunden einen konstant bleibenden Beitrag, der sich nach dem Alter bei Vertragsabschluss richtet – jüngere Menschen zahlen hier also weniger als ältere.

Für den Vergleich nahm „Finanztest“ die Beiträge beider Tarifarten unter die Lupe und gliederte die Testergebnisse in drei Kundentypen, abhängig von Wünschen und Lebensumständen: „Kasse genügt“, „gut und günstig“ und „rundum sorglos“.

Typ I: Basisschutz

Den „Kasse genügt“-Modelltyp definiert „Finanztest“ als Kunden, der mit Kassen-Standardleistung zufrieden ist und kein Geld für seine Zähne ausgeben möchte. Mit einer Zahnzusatzversicherung will er lediglich den Eigenanteil an der Regelversorgung abdecken. „Finanztest“ untersuchte dazu zwölf Tarife, die den Punkt „Regelversorgung“ abdecken. Als beste Versicherung dieser Kategorie schnitt die Generali mit der Note „gut“ ab. Kunden zahlen hier einen Beitrag von zwölf Euro, ohne altersbedingte Anpassung. Bei Concordia (Note: 3,7) und DKV (Note: 3,5) zahlt der 43-jährige Neukunde sechs Euro im Monat – bis maximal 73 Jahre erhöht sich der Beitrag auf monatlich 13 Euro.

Typ II: Gut und günstig

Für den „gut und günstig“-Typ soll es nicht am Geld scheitern. Einen Teil der Zahnarztrechnung zahlt er gerne selbst, wenn das Ergebnis am Ende ästhetisch schöner ist. Wichtig ist dem Kunden, im höheren Alter nicht mehr als 30 Euro im Monat zu zahlen. Für diesen Modelltyp landeten 19 Tarife von 16 Versicherungen unter den besten, günstigsten Angeboten. Zwei Tarife erreichten die Note „sehr gut“, der Rest die Note „gut“. Der günstigste Tarif startet für 43-Jährige ab sieben Euro (Inter), mit altersbedingter Beitragsanpassung bis zu 22 Euro. „Sehr gut“ erhielt unter anderem der Tarif der HanseMerkur, bei dem Kunden von Anfang an ohne altersbedingte Anpassung einen Beitrag von monatlich 27 Euro zahlen.

Typ III: Sorglos-Paket

Wer es beim Thema Zahnzusatzversicherung rundum sorglos mag und einen Tarif bevorzugt, der möglichst alle Kosten deckt, für den listet „Finanztest“die 26 besten Zahnersatzleistungen. Alle erhielten das Qualitätsurteil „sehr gut“ mit der Note 0,5. Der EZP-Tarif der Europa Versicherung ist mit 22 Euro im Vergleich der günstigste (Eintrittsalter 43 Jahre). Bis zum Alter von 73 Jahren erhöht sich der Beitrag auf monatlich 51 Euro. Andere Tarife erhöhen sich altersbedingt auf bis zu 88 Euro. Einzig Signal Iduna und Continentale bieten einen Tarif ohne altersbedingte Beitragsanpassung ab 43 Jahren: Hier zahlen Kunden 58 beziehungsweise 41 Euro im Monat.

Rückwirkende Tarife

Patienten, die noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen wollen, obwohl die Behandlung schon begonnen hat, sind generell nicht vor hohen Kosten geschützt. Eine Behandlung gilt demnach schon dann als begonnen, sobald der Patient in der Zahnarztpraxis erfahren hat, dass bald eine Zahnersatzmaßnahme nötig wird. Neue Versicherungen übernehmen hier in der Regel nichts.

Ausnahmen bildet je ein Tarif der Ergo und der Bayerischen Versicherung. Erstere deckt einen Teil der Kosten der laufenden Behandlung. „Für aufwendige Versorgungen wie Implantate oder Inlays bringt das hingegen wenig bis nichts“, lautet die Beurteilung von „Finanztest“. Der Kunde ist zudem mindestens zwei Jahre lang an den Vertrag gebunden. Hinzu kommt, dass der rückwirkende Versicherungsschutz mit 34 Euro im Monat relativ hoch ist. Ob sich eine solche Versicherung für laufende Behandlungen lohnt, sollten Patienten überdenken.

Wer wie viel bekommt

Wie viel die Zahnzusatzversicherung je Modelltyp am Ende übernimmt, zeigt „Finanztest“ am Beispiel eines Inlays für 699 Euro. 50 Euro übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (vorausgesetzt, das Bonusheft wurde zehn Jahre oder länger geführt). Es bliebe ein Eigenanteil 649 Euro zu zahlen. Der „gut und günstig“-Typ kann, je nach Versicherung, mit einem Zuschuss von 350 bis 579 Euro rechnen, müsste also zusätzlich selbst in die Tasche greifen. Für die Kunden, die sich für eine Zahnzusatzversicherung des Modelltyps „rundum sorglos“ entschieden haben, lohnt sich der höhere Monatsbeitrag. Bei ihnen werden laut Beispiel die gesamten Kosten von 649 Euro übernommen.

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