VERBRAUCHER
Paketempfänger muss informiert sein
Per Abstellgenehmigung können Paketempfänger veranlassen, dass der Zustelldienst eine Sendung an einem vereinbarten Ort hinterlässt, wenn sie selbst nicht zu Hause sind. Der Zusteller muss den Empfänger aber in der Regel zusätzlich darüber informieren, dass die Sendung abgelegt worden ist. Darauf ma