Förderungen für Treppenlifte

von Redaktion

VON CAROLINE MIDDERHOFF

Im Alter spielt der Körper oft nicht mehr so mit, wie er soll. Gehen wird beschwerlich. Treppenlifte können helfen, möglichst lang in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Die meisten Lifte werden zudem über Pflegekassen oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert, schreibt die Stiftung Warentest im Juni-Heft von „Finanztest“. Mieter, die ohne Treppenlift ihre Wohnung nicht mehr erreichen können, haben ein Recht auf den Einbau eines solchen Liftes. Vermieter müssen den Einbau erlauben. Treppenlifte gibt es in unterschiedlichsten Ausführungen. Sie können sowohl in Einfamilienhäuser als auch in Mietshäusern eingebaut werden. Lifte können über sechs und mehr Etagen laufen. Es gibt sie in der Sitz- und Plattformvariante.

Vorsicht im Internet

Im Internet findet sich eine Vielzahl von Anbietern. Hier ist Vorsicht geboten. Auf den ersten Blick als Ratgeberseiten getarnt entpuppen sich diese in vielen Fällen als reine Verkaufsportale ohne seriöse Verkaufsberatung. Diese Seiten sind meistens nurn auf Kundenfang ausgelegt. Die Anbieter verweisen oft auf ausschließlich positive Bewertungen zufriedener Kunden. Die Echtheit der Kundenrückmeldungen lässt sich nur schlecht überprüfen.

Förderungen

Treppenlifte können sehr teuer werden. Viele Betroffene können jedoch Zuschüsse beantragen. Bei allen Förderungen gilt: vor dem Einbau erkundigen und beantragen. Bei gesetzlichen Krankenkassen gelten Treppenlifte grundsätzlich nicht als Hilfsmittel und werden deshalb auch nicht bezahlt. Allerdings können Menschen mit Pflegegrad eins bis fünf bis zu 4000 Euro Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen. Der Betrag ist eine Einmalzahlung. Nutzen jedoch mehrere Personen den Lift, kann jeder bis zu 4000 Euro beantragen. Bei einem Ehepaar wären das dann rund 8000 Euro. Wohngemeinschaften können mit bis zu 16 000 Euro bezuschusst werden. Auch das KfW stellt Förderungen zur Verfügung. Diese müssen individuell angefragt werden. Allerdings darf man sie nicht mit anderen Zuschüssen der Pflegekasse kombinieren. Treppenlifte gelten steuerlich als außergewöhnliche Belastung und können abgesetzt werden. Oft verlangen Finanzämter hierfür eine amtsärztliche Bescheinigung.

Beratung

Anlaufstellen für seriöse Beratungen sind beispielsweise die Verbraucherzentrale Bayern oder die Wohnungsberatungsstellen (Internet: wohnungsanpassung-bag.de). Diese offiziellen Beratungsstellen informieren Interessenten neutral, geben Hilfe bei Rechtsfragen und klären über mögliche finanzielle Hilfe auf.

Seriöse Anbieter achten im Vorabgespräch auch darauf, wichtige Formalitäten zu klären. Darunter fällt unter anderem die Zustimmung des Vermieters zum Einbau des Lifts. In manchen Fällen muss ein Gutachter die Tragfähigkeit des Geländers bewerten, an das der Lift angebracht werden soll. Auch eventuelle Folge- und Wartekosten sollten in der Beratung angesprochen werden. Diese können sich schnell auf 200 bis 300 Euro im Jahr belaufen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, mehrere Angebote von unterschiedlichen Anbietern einzuholen und zu vergleichen.

Vor dem Kauf

Wer sich für einen Treppenlift entscheidet, sollte das entsprechende Treppenhaus vor dem Einbau des Lifts unbedingt besichtigen lassen. Werden dafür vom Anbieter Fachleute gestellt, sollten diese, die Beratung vorab und der Kostenvoranschlag für Interessenten gratis sein.

Vertragsabschluss

Wird ein Vertrag abgeschlossen, auch zu Hause, gilt ein 14-tägiges Widerrufungsrecht. Dieses sollte ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden. Der Käufer hat auch dann Anspruch auf das Widerrufungsrecht, wenn im Kaufvertrag kein Vermerk dazu zu finden ist. Sollte der Hinweis darauf fehlen, hat man sogar Anspruch auf zwölf Monate und 14 Tage – ab Datum der Unterschrift. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn dem Käufer Dokumente zur Unterschrift zugeschoben werden, die eindeutig kein Kaufvertrag sind. Oft wird in diesem Fall argumentiert, dass der Kauf so schneller über die Bühne gehen würde. Mit einer Unterschrift tritt der Käufer jedoch oft seinen Anspruch auf Widerrufung ab. Verträge sollten vor dem Unterzeichnen aufmerksam durchgelesen werden. Einige Firmen bauen unzulässige Klauseln in ihre Unterlagen ein. Zum Beispiel, dass Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Einbau schriftlich, also postalisch, mit eigenhändiger Unterschrift und als Brief, eingeschickt werden müssen. Per Gesetz reicht es jedoch, wenn eine Mail oder eine einfache Textnachricht per SMS oder Whats App geschickt wird.

Bezahlung

Bevor der Lift eingebaut wird, sollten alle Vertragsunterlagen vorliegen, dazu zählt auch eine eventuell nötige Baugenehmigung. Wenn möglich, sollte die Rechnung erst 14 Tage nach dem vollständigen Einbau beglichen werden. So kann man in den ersten zwei Wochen prüfen, ob der Lift einwandfrei funktioniert oder ob Mängel auftreten. Ist das nicht möglich, empfiehlt es sich eine Aufteilung der Rechnung zu vereinbahren. 90 bis 95 Prozent werden so vor dem Einbau gezahlt und die restlichen fünf bis zehn Prozent 14 Tage danach. Bei möglichen Mängeln oder Reklamation hat man so zudem ein Druckmittel in der Hand. Auf keinen Fall sollte man sich von Anbietern durch beispielsweise angebliche Sonderangebote unter Zeitdruck setzten lassen.

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