Rauchverbote in Arbeitsbetrieben bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Betriebsrates. Doch legt der Arbeitgeber zusätzlich fest, dass die Belegschaft nur in den tariflichen Pausen zur Zigarette greifen darf, kann die Arbeitnehmervertretung kein Veto mehr einlegen. In diesem Sinne hat das Landesa
Dieser Artikel (ID: 1638572) ist am 13.05.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).