Rauchen nur in der Pause

Rauchverbote in Arbeitsbetrieben bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Betriebsrates. Doch legt der Arbeitgeber zusätzlich fest, dass die Belegschaft nur in den tariflichen Pausen zur Zigarette greifen darf, kann die Arbeitnehmervertretung kein Veto mehr einlegen. In diesem Sinne hat das Landesa

Samstag, 15. November 2025

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