So sollen Bürger entlastet werden

von Redaktion

VON THERESA MÜNCH

Das Leben wird immer teurer. Um einen gewissen Ausgleich zu schaffen, hat die Bundesregierung Gegenmaßnahmen beschlossen. Allein im laufenden Jahr sollen die Entlastungen ein Volumen von 4,5 Milliarden Euro haben. Bis 2026 steigt diese Summe auf rund 22,5 Milliarden Euro. Konkret geht es um mehrere Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass die Bürger weniger Steuern zahlen müssen.

Grundfreibetrag steigt um 363 Euro

Der sogenannte Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von derzeit 9984 Euro auf 10 347 Euro angehoben werden. Dadurch müssen alle Steuerpflichtigen weniger Einkommensteuer zahlen – und zwar rückwirkend bereits zum 1. Januar dieses Jahres.

Der Grundfreibetrag ist die Grenze, ab der in Deutschland überhaupt erst Einkommensteuer fällig wird. Hat man – nach allen Abzügen wie Werbungskosten – ein Einkommen unter diesem Betrag, muss man keine Steuern zahlen. Kommt man darüber, zahlt man künftig für das Einkommen ab dem 10348. Euro Steuern.

Werbungskosten: Pauschale angehoben

Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar soll der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Das ist die sogenannte Werbungskostenpauschale, die in der Steuererklärung automatisch bei allen Arbeitnehmern berücksichtigt wird, wenn sie nicht selbst höhere Werbungskosten angeben. Bisher konnte das zu versteuernde Einkommen dadurch um 1000 Euro gedrückt werden, künftig sollen es 1200 Euro sein.

Mehr Geld für Fernpendler

Wer weitere Wege zur Arbeit hat, ist von den gestiegenen Spritkosten besonders betroffen. Deshalb soll die eigentlich erst in zwei Jahren anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler auf dieses Jahr vorgezogen werden. Fernpendler sind Bürger, die 21 oder mehr Kilometer zur Arbeit fahren müssen. Rückwirkend zum 1. Januar sollen sie künftig 38 Cent pro Kilometer anrechnen können, drei Cent mehr als bisher. Das soll allerdings erstmal nur bis 2026 gelten.

Die Pendlerpauschale ist in der Steuererklärung Teil der Werbungskosten. Fernpendler kommen aber in der Regel leicht über den Pauschalbetrag, profitieren von der Erhöhung also direkt. Wer weniger weit pendeln müsse, werde über eine höhere Werbungskostenpauschale ebenfalls entlastet, betont die Koalition.

Vor allem bei den Grünen ist die Pendlerpauschale allerdings umstritten. Obwohl sie auch auf Bahn- oder Fahrradfahrten angerechnet werden kann, sehen sie darin eine Förderung des Autoverkehrs. Die Koalition verabredete daher, die Pauschale noch in dieser Legislaturperiode neu zu ordnen und ökologisch-soziale Belange besser zu berücksichtigen.

Zuschüsse für Arme und Kinder

Neben den steuerlichen Maßnahmen will der Bundestag auch zusätzliche Hilfen für Menschen mit wenig Geld beschließen, die besonders mit den hohen Kosten etwa beim Heizen und Fahren zu kämpfen haben. Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen ab Juli einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro bekommen.

Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht, können damit statt 209 künftig 229 Euro im Monat pro Kind vom Staat bekommen, zusätzlich zum Kindergeld.

Erwachsene Leistungsberechtigte, also etwa Bezieher von Hartz IV oder Arbeitslosengeld II, sollen eine Einmalzahlung von 200 Euro bekommen, um mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten klarzukommen.

Wer Arbeitslosengeld I erhält, bekommt einen Zuschuss von 100 Euro. Das Geld soll ebenfalls im Juli ausgezahlt werden.

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