RECHT

Betrunken auf dem E-Scooter

von Redaktion

Mit Bußgeld und Fahrverbot muss nicht nur rechnen, wer betrunken mit dem Auto fährt. Das droht auch bei Trunkenheits- oder Drogenfahrten mit sogenannten E-Scootern. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Fall (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21), auf den der Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.

Artikel 4 von 5