LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Kann ich das Darlehen zurückfordern?
Nein, für die Darlehensrückforderung gilt die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende. Aber, ganz wichtig, die Verjährung beginnt erst dann, wenn Sie das Darlehen durch Erklärung gegenüber Ihrer Schwester gekündigt haben.
Wenn Sie also jetzt die Kündigung des Darlehens ausspreche