Eine Teilungsanordnung in einem notariellen Testament kann für den Familienfrieden viel wert sein. Darauf weist die Notarkammer Celle hin. Gerade wenn es um größere Vermögenswerte geht oder mehrere Personen erben sollen, erleichtert dies die Aufteilung. Mithilfe einer notariellen Teilungsanordnung kann explizit geregelt werden, wer welchen Gegenstand aus dem Nachlass bekommen soll. Denkbar ist auch, dass der Erblasser festsetzt, dass der gesamte Nachlass versteigert werden muss und der Erlös unter den Erben aufgeteilt wird. Werden im Testament mehrere Erben ohne klare Aufteilung benannt, müssen die Erben die Verteilung untereinander regeln. Solange sie sich nicht einig sind, kann kein Erbe auf seinen Anteil zugreifen.