Erst einmal ist vorauszuschicken, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Reinigung von Öltanks dieser Größenordnung gibt, auch wenn manchmal das Gegenteil behauptet wird. Somit bleibt es jedem Eigentümer selbst überlassen, ob und wann er eine Reinigung seiner Öltanks durchführen lassen will.
Ob eine Tankreinigung bei Ihnen erforderlich beziehungsweise sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Nur wenn akute Warnsignale wie Brennerausfälle oder Ölfilterverstopfungen sich häufen, sollte gegebenenfalls auch eine Tankreinigung ins Auge gefasst werden. Da bei Ihnen insofern jedoch keine Schwierigkeiten aufgetreten sind, ist wohl auch kein dringender Handlungsbedarf gegeben.
Natürlich könnte man überlegen, bei einer Tankanlage, die bereits 30 Jahre alt ist, zumindest eine Wartung durchführen zu lassen, um gegebenenfalls Undichtigkeiten auf den Grund zu gehen. Denn letztlich sind Sie als Eigentümer im Rahmen der Gefährdungshaftung für alle Schäden verantwortlich, die durch diese Anlage hervorgerufen werden, insbesondere auch durch Öleintritt in den Boden und/oder das Grundwasser.