„Ein Ehevertrag ist ein Vertrauensbruch.“ Oder: „Wer denkt denn am Anfang schon über das Ende nach?“ So oder so ähnlich lauten gängige Vorurteile zum Ehevertrag. Und dann gibt es ja auch noch gesetzliche Regelungen, die für einen gerechten Ausgleich sorgen sollen. Ist ein Ehevertrag also tatsächlich nötig? Sinnvoll ist, sich erst zu informieren und dann zu entscheiden. Denn immerhin sollten Eheleute wissen, was auf sie zukommt, wenn die Ehe geschieden wird. Und vielleicht können sie ja mit den nötigen Informationen den Ehevertrag als schriftliches Versprechen verstehen, fair und anständig auseinanderzugehen, sollte es mit der Ehe doch nicht klappen.
Welche rechtlichen Folgen hat eine Ehe?
Auch ohne Vertrag gilt für Eheleute ein abgesteckter gesetzlicher Rahmen. Grundsätzlich leben Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (BGB § 1363). Jedem gehört das, was er in die Ehe mitbringt und was er während der gemeinsamen Zeit dazuverdient. Trennt sich das Paar, bekommt jeder, was er mitgebracht hat. Zusätzlich findet ein Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet, dass der Partner, der während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs hatte, dem anderen etwas abgeben muss, den Zugewinnausgleich eben. Beispiel: Ein Partner bringt 20 000 Euro in die Ehe mit, und hat am Ende der Ehe 50 000 Euro, so muss er von den 30 000 Euro Überschuss die Hälfte, also 15 000 an seinen (Ex-)Partner überweisen.
Für welche Paare ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Wer meint, einen notariellen Ehevertrag brauchen nur Industrielle, Promis oder Millionäre, der täuscht sich. Es gibt einige Paar-Konstellationen, die mit einem Ehevertrag gut beraten sind. Etwa Selbstständige, die späte Liebe oder Paare, die unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben.
Welche Klauseln gehören in einen Ehevertrag?
Eine Scheidung ist anstrengend. Sie wirbelt das Leben durcheinander. Eheleute müssen sich einerseits im Alltag neu aufstellen und dann auch noch mit unbekannten Problemen wie Zugewinn, Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüchen auseinandersetzen. Alles Themen, die vorab im Ehevertrag zu klären sind.
Der Unterhalt ist ein schwieriger Punkt. Der eine fordert, der andere soll zahlen. Stress ist vorprogrammiert. Elternteile haben einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis zum dritten Lebensjahr des gemeinsamen Kindes. Ob darüber hinaus ein Anspruch auf den Unterhalt besteht, richtet sich nach dem Einzelfall. Im Ehevertrag können sich Eltern vorab – zum Wohle des Kindes – darauf einigen, auch über das dritte Lebensjahr hinaus Betreuungsunterhalt zu zahlen.
Ein weiteres heißes Eisen sind Zugewinn und Vermögenswerte. „Wurden keine Regelungen bezüglich etwaigen Vermögens getroffen, gibt es Spannungen“, weiß Rechtsanwältin Julia Ekdahl aus München. „Zugewinnberechnungen sind sehr mühsam, weil oft die Geldwerte nicht klar sind, wie beispielsweise bei Firmen, Arztpraxen et cetera. Sachverständigengutachten müssen eingeholt werden, das ist langwierig und teuer!“
Was kostet ein notarieller Ehevertrag?
Ein Notar bekommt für die Beurkundung eines Ehevertrages eine doppelte Gebühr aus dem zusammengerechneten Reinvermögen beider Ehegatten. Bei einem angenommenen Reinvermögen der Eheleute von 40 000 Euro erhält der Notar eine doppelte Gebühr in Höhe von 290 Euro. Zu den Beurkundungsgebühren kommen dann noch Auslagen für den Aufwand des Notars, wie Telefon, Porto, Schreibauslagen. Das sind erfahrungsgemäß 30 bis 60 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Kann man den Ehevertrag nachträglich ändern?
Ändern sich die Lebensverhältnisse im Laufe der Zeit, können die Eheleute Änderungen vornehmen. Voraussetzung ist, dass sie sich einig sind. Zusätze oder Änderungen im bestehenden Vertrag müssen gemeinsam vorgenommen, unterschrieben und notariell beurkundet werden.
Können wir einen Ehevertrag auch später machen?
„Ein Ehevertrag kann jederzeit bis zur Ehescheidung geschlossen werden“ erklärt Rechtsanwältin Julia Ekdahl. Um die Scheidung vorab zu regeln, gibt es die Scheidungsfolgenvereinbarung. Ziel dieses Vertrags ist es, Möglichkeiten zu finden, um eine einverständliche Scheidung durchzuziehen. Das Paar hat es quasi bis zuletzt in der Hand, Scheidungsfolgen zu regeln. Außer Unterhalt und Versorgungsausgleich können sie außergerichtlich das Sorgerecht, Kindesunterhalt, Benutzung der ehelichen Wohnung und die Verteilung des Hausrats klären. Die Vereinbarung erleichtert und verkürzt das gerichtliche Scheidungsverfahren. Wie ein Ehevertrag auch schont eine Scheidungsfolgenvereinbarung Nerven und Geldbeutel.
Mehr Informationen
Das mehrseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 53 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 16. Juni. Oder senden Sie einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Ehevertrag“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie schicken eine E-Mail:
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