LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kann der Ausfall verrechnet werden?

von Redaktion

Fällt, wie in Ihrem Fall, eine Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre aus, muss das Finanzamt den daraus resultierenden Verlust steuerlich anerkennen. Ein Forderungsausfall liegt aber erst vor, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden. Wie Ihre Frage zeigt, ist es in der Praxis nicht ganz einfach, den Zeitpunkt für die Endgültigkeit festzustellen. Laut Bundesfinanzhof reicht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners in der Regel nicht aus. Etwas anderes gilt, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder wenn aus anderen Gründen feststeht, dass keine Rückzahlung mehr zu erwarten ist. Da der Zeitpunkt oftmals zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt führt, empfehlen wir in allen in Betracht kommenden Veranlagungszeiträumen gegen die Einkommensteuerbescheide vorzugehen, indem das älteste Jahr mit dem Einspruch begründet und das Ruhen des Verfahrens für die späteren Jahre beantragt wird.

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