Befristung nur ausnahmsweise

Möchten Vermieter ein befristetes Mietverhältnis vereinbaren, müssen sie im Mietvertrag einen konkreten Grund dafür nennen. Andernfalls können Mieter die einfache, also grundlose Befristung ignorieren. Darauf verweist der Deutsche Mieterbund und bezieht sich auf ein Urteil des Landgerichts Münster (

Dienstag, 16. September 2025

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