LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Kinder sollen Wohnungen erben

In Ihrem Fall kann nur das Kind die Steuerbefreiung für ein Familienheim in Anspruch nehmen, welches tatsächlich auch die Wohnung des Erblassers, also Ihre Wohnung, erbt. Als weitere Voraussetzung muss das Kind die Wohnung unverzüglich selbst nutzen. Die Steuerbefreiung für ein Familienheim bezieht