Nutzer kostenloser Mail-Postfächer müssen ausdrücklich darauf hingewiesen werden, wenn Werbenachrichten automatisiert in der Liste der empfangenen E-Mails angezeigt werden. Dass sie sich nur allgemein damit einverstanden erklären, Werbeeinblendungen zu erhalten, um kein Entgelt für die Nutzung des E-Mail-Dienstes zahlen zu müssen, reicht nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht aus. Vor einer Einwilligungserklärung müssten Nutzer klar und präzise über die genauen Modalitäten der Verbreitung einer solchen Werbung informiert werden (Az. I ZR 25/19).
Im konkreten Fall hatte der Stromanbieter Städtisches Werk Lauf an der Pegnitz Werbeeinblendungen des Konkurrenten Eprimo beanstandet. dpa