LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wie verhindern wir Pflichtteilsforderung?
Ich unterstelle, dass Sie und Ihre Ehefrau im Rahmen des Berliner Testaments Ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt haben. Mithin wurden die Kinder nach dem Tod des 1. Elternteils enterbt und können ihren Pflichtteil geltend machen, wodurch der länger lebende Elternteil eventuell in finanzielle Schw