Hartz-IV-Empfänger müssen zu großes Eigenheim verkaufen
Der Auszug der Kinder aus dem Eigenheim kann für Hartz-IV-Bezieher nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gravierende Folgen haben. Denn ist das Eigenheim oder die Eigentumswohnung wegen des Wegzugs der Kinder für die verbliebenen Bewohner nun zu groß und damit nicht mehr angemessen,