LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie wird die Steuer vermieden?

von Redaktion

Dieter K.: „Wir sind 80 und 77 Jahre alt, verheiratet und besitzen zu gleichen Teilen ein Reihenhaus (Einheitswert: 600 000 Euro). Unser Sohn soll unser Erbe sein. Wie sollen wir vorgehen, um ihn vor möglicher Erbschaftsteuer zu schützen?“

„Sie sollten ein steueroptimiertes Testament errichten. Darin könnten Sie sich zwar gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, gleichzeitig aber anordnen, dass Ihr Sohn beim Ableben des Erstversterbenden von Ihnen dessen Miteigentumsanteil per Vermächtnis erhält. Damit wird sichergestellt, dass der Freibetrag Ihres Sohnes von jeweils 400 000 EUR Ihnen beiden gegenüber genutzt wird und Ihr Sohn nicht vom Längerlebenden die Immobilie allein erbt. Denn dafür würde der Freibetrag gegenüber dem Längerlebenden nicht ausreichen. Mindestens so wichtig wie die Vermeidung von Erbschaftsteuer für Ihren Sohn ist aber, dass der Längerlebende ausreichend abgesichert ist. Zunächst sollte man sich deshalb also überlegen, ob man als Längerlebender nicht doch lieber Alleineigentümer des Hauses sein möchte. Jedenfalls ist es zwingend, dem Längerlebenden im Testament einen Nießbrauch einzuräumen, sodass der Längerlebende das Haus weiter nutzen kann, wie er will. Zudem sollten Herausgabeansprüche festgehalten werden, etwa für den Fall, dass der Sohn vor dem Längerlebenden verstirbt oder in Privatinsolvenz fällt. Zudem ist es sinnvoll, dem Längerlebenden die Möglichkeit zu geben, das gesamte Haus zu verkaufen und den Erlös dann entsprechend der Eigentumsquoten zwischen dem Längerlebenden und dem Sohn zu verteilen. Dies wird erreicht durch eine unwiderrufliche Vollmacht zugunsten des Längerlebenden.“

Artikel 2 von 6