Sie sprechen ein sehr häufig auftretendes Problem an. Es gibt verschiedene Lösungen, die Sie am besten mit einem Fachanwalt für Erbrecht besprechen. Die einfachste und am häufigsten gewählte Lösung ist folgende: Sie ändern das gemeinschaftliche Testament zusammen mit Ihrer Frau so ab, dass Sie auch bei Vorversterben Ihrer Frau die gesamte Wohnung erben. Die Söhne werden zu Erben beim Tod des zweiten Ehegatten eingesetzt und es wird gleichzeitig geregelt, dass Sie als Überlebender dies nicht mehr ändern können.
Damit haben die Söhne Rechtssicherheit. Was ihnen allerdings immer noch bleibt, ist der Pflichtteil von 6,25 % (bezogen auf den Wert der gesamten Wohnung). Hier bietet sich dann der Einbau einer Pflichtteilsstrafklausel an: Sollte ein Sohn beim Tod der Mutter den Pflichtteil fordern, so erhält er bei Ihrem Tod nichts mehr. Auf diese Weise haben die Söhne einen starken Anreiz, den Pflichtteil nicht geltend zu machen.