Es ist nicht einfach, Raucher und Nichtraucher im Betrieb zufriedenzustellen. Doch es gibt Möglichkeiten für einen gerechten Interessenausgleich, damit es nicht bis zum (Gerichts-)Streit kommen muss. Einen solchen gab es nun vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Mit
Dieser Artikel (ID: 1653195) ist am 08.06.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).