VERBRAUCHER

Mieter müssen Rauchmelder nicht zahlen

Mieter dürfen nicht über die Nebenkostenabrechnung für vom Vermieter installierte Rauchmelder zur Kasse gebeten werden. Die Aufwendungen dafür sind grundsätzlich nicht umlagefähig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen klarstellte.

Das gelte insbesondere auch dann, w

Montag, 15. September 2025

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