Keine Halterhaftung bei E-Rollern

von Redaktion

Elektrische Tretroller benötigen eine Kfz-Versicherung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Aber: Lässt sich etwa nach einem Unfall mit Sachschaden der Verursacher nicht ermitteln, kann anders als bei einem Auto nicht der Halter verschuldensunabhängig in Haftung genommen werden.

Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main, über das der Deutsche Anwaltverein (DAV) berichtet (Az.: 29 C 2811/20 (44)).

Im konkreten Fall ging es um einen Autobesitzer, dessen geparktes Fahrzeug durch einen E-Scooter beschädigt wurde. Da allerdings der dafür verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte, wollte der Autobesitzer nun den Schaden von der Versicherung des Roller-Eigentümers ersetzt bekommen.

Mit der Sache zog der Autobesitzer vor Gericht, hatte dort aber keinen Erfolg. Die Klage wurde abgewiesen. Bei E-Scootern gebe es keine vergleichbare Halterhaftung. Es handele sich bei einem E-Tretroller zwar um ein Kraftfahrzeug, das aber nicht schneller als mit Tempo 20 fahren kann. Für solche Elektrokleinstfahrzeuge hat der Gesetzgeber keine Halterhaftung vorgesehen.  dpa

Artikel 4 von 4