Muss nach der Scheidung einer Ehe einer der beiden Gatten aus der gemeinsam bewohnten Ehewohnung ausziehen, so richtet sich die Entscheidung darüber, wen es trifft, „vorrangig danach, wer stärker auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist“. In dem konkreten Fall ging es um zwei Eheleute, die beide q
Dieser Artikel (ID: 1656117) ist am 13.06.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).