Fünf Wege in die Frührente

von Redaktion

VON WOLFGANG DE PONTE

Laut der Civey-Umfrage sind es vor allem die Jüngeren, die früher in Rente gehen wollen, bei den 18- bis 29-Jährigen sind es 60 Prozent. Sie streben sogar an, schon mit 61 in Ruhestand zu gehen. Aber ob sich das umsetzen lässt? Laut „Finanztest“ ist fast alles denkbar, wenn man sich klar macht, dass man dann nicht nur mit einer niedrigeren Rente klar kommen muss, sondern auch noch ein Geldpolster benötigt, um die Zeit bis zum regulären Renteneintritt zu überbrücken. Aber der Reihe nach.

In Rente mit 63

Der früheste Zeitpunkt, zu dem viele eine Altersrente beziehen können, ist ihr 63. Geburtstag. Das ist deutlich vor dem regulären Rentenbeginn, der ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren liegt.

Die Hürde, die man dafür überwinden muss, ist für die meisten Beschäftigten zu schaffen: Man muss auf 35 Beitragsjahre kommen. Der Haken an der Sache: Viele können sich die mit dem früheren Renteneintritt verbundenen Abzüge einfach nicht leisten: Denn für jeden Monat, den man vor der regulären Rente geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Die Beispiele (siehe rechts) zeigen, dass damit die Bezüge in der Regel über 20 Prozent niedriger ausfallen als die Regelaltersrente.

Ab 65 ohne Abschlag

Besser sei es deshalb, so die „Finanztest“-Experten, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Das können aber nur Versicherte, die auf mindestens 45 Versicherungsjahre kommen. Dabei ist allerdings zu beachten: Mit 63 geht dies noch nicht, sondern frühestens zwei Jahre vor dem regulären Rentenbeginn. Für den Jahrgang 1958 wäre dies beispielsweise mit 64, für den Jahrgang 1960 mit 64 und vier Monaten und für den Jahrgänge 1964 und folgende mit 65 Jahren. Wichtig auch: Trotz der Abschlagsfreiheit ist die „Rente für besonders langjährige Versicherte“, wie sie offiziell heißt, niedriger als die Regelaltersrente (im oben genannten Beispiel von Facharbeiterin Maria S. wären es 72 Euro weniger). Der Grund: die Ansprüche werden zwar abschlagsfrei ausbezahlt, sie sind aber geringer, weil ja zwei Einzahlungsjahre fehlen und das kompensiert die Rentenkasse nicht.

Trotzdem sagen die Experten: länger arbeiten lohnt nicht. Denn die zusätzlichen Rentenpunkte können die zwei Jahre früher ausbezahlte Rente kaum kompensieren. Die Facharbeiterin aus dem Beispiel müsste laut der aktuellen Rentenwerte 114 Jahre alt werden, bis die höhere Rente die zwei Jahre Rentenbezug (41136 Euro) ausgeglichen hätte.

Die 45 Jahre Versicherungszeit bringen übrigens mehr Menschen zusammen, als man denkt. Im Jahr 2021 nutzten laut der Deutschen Rentenversicherung 31 Prozent der Neurentner diese Form der Frührente. Wer studiert hat, hat allerdings kaum Chancen, diese Möglichkeit zu nutzen, denn Schul- und Studienzeiten werden bei der abschlagfreien Frührente nicht angerechnet. Bei der Frührente mit Abschlägen (Voraussetzung 35 Versicherungsjahre) hingegen schon.

Wenn die Firma hilft

Für alle, die schon vor 63 in Rente gehen wollen – beispielsweise mit 60 – bieten sich laut Finanztest drei Möglichkeiten an: die Altersteilzeit, der Vorruhestand oder der Aufbau eines Wertguthabens. Alle drei Modelle lassen sich nicht nur mit der Frührente kombinieren, Beschäftigte können sie auch abgestimmt auf den regulären Renteneintritt abschließen oder einen Zeitpunkt irgendwo dazwischen. Der Haken an allen drei Modellen: Ohne Arbeitgeber läuft nichts. Wer interessiert ist, sollte deshalb zuerst abklären, ob die eigene Firma eine dieser Möglichkeiten anbieten.

Altersteilzeit

Altersteilzeit ist häufig in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Der große Vorteil hier gegenüber einer „normalen“ Teilzeitvereinbarung: 50 Prozent weniger Arbeit heißt hier nicht 50 Prozent weniger Gehalt. In der Altersteilzeit muss der Arbeitgeber den Lohn um mindestens 20 Prozent aufstocken. Einige Tarifverträge sehen sogar noch höhere Zuschüsse vor.

Trotzdem raten die Experten, das Modell gut durchzurechnen („Finanztest“ bietet unter test.de/altersteilzeit einen Rechner an), denn während der Altersteilzeitphase verdient man unter dem Strich deutlich weniger als vorher.

Auf die Höhe der späteren Rente hat dies kaum Auswirkungen. Denn der Arbeitgeber muss während der Altersteilzeit 90 Prozent der Rentenbeiträge des Vollzeitgehaltes zahlen, auch wenn man nur noch 50 Prozent arbeitet.

Vorruhestand

Wenn Unternehmen Jobs abbauen, werden Mitarbeitern in vielen Fällen auch Vorruhestandsregelungen angeboten. Man hört zum Beispiel mit 60 auf und bekommt noch ein reduziertes Gehalt. Das klingt verlockend, sollte aber ebenfalls gut durchgerechnet werden, da auch die Rente anschließend deutlich geringer ausfällt.

Wertguthaben

Die dritte Möglichkeit, sich über die Firma einen früheren Ruhestand zu ermöglichen, ist der Aufbau eines Wertguthabens (auch Langzeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto). Das Prinzip: Man arbeitet beispielsweise fünf Jahre Vollzeit, bekommt 80 Prozent des Gehalts und spart 20 Prozent an, um bei gleichen Bezügen ein Jahr früher aus dem Job auszuscheiden. Da sich der Aufbau oft über Jahre hinzieht, sollte man frühzeitig alle Details mit seinem Chef klären.

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