LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Pflicht zum Schutz vor Legionellen?

von Redaktion

Es gibt weder ein Gesetz noch eine Verfügung, die besagt, dass ein Eigentümer in bestimmten Abständen das heiße Wasser laufen lassen muss. In der Trinkwasserverordnung ist lediglich allgemein festgehalten, dass das Wasser so beschaffen sein muss, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu befürchten ist. Insofern sind jedoch keine Handlungsempfehlungen diesbezüglich aufgeführt. Wir haben jedoch in den Mietverträgen, die unsere Verbandsmitglieder erwerben können, eine Klausel aufgenommen, dass der Mieter verpflichtet ist, jede Warmwasserentnahmestelle mindestens ein Mal pro Woche für drei Minuten zu öffnen. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Obliegenheit, die von Seiten des Vermieters nicht einklagbar ist.

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