Johanna H.: Ich bin 66 Jahre und seit Juni 2021 in Rente mit Abschlag (drei Prozent). Meine Frage wäre: Kann ich mit einem Minijob circa 350 Euro und einem zusätzlichen Midijob circa 900 Euro neben meiner Rente von 1400 Euro verdienen ohne die vergünstigten Steuerabgaben beim Midijob und der Rente zu verlieren? Oder werden die Jobs zusammen veranlagt bei normalem Steuersatz. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Ja – Sie können ohne Sorge einen Minijob und einen Midijob gleichzeitig ausüben. Aktuell gilt für den Minijob eine Verdienstgrenzen von 450 Euro und dafür den Midijob von 1300 Euro. Wegen der kürzlich beschlossenen Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro je Stunde ab dem 01. Oktober 2022 werden diese zuvor genannten Verdienstgrenzen für den Minijob auf 520 und den Midijob auf 1600 angehoben.
Für das Jahr 2022 bleibt es bei der coronabedingten erhöhten Hinzuverdienstgrenze von 46 060 Euro für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente. Sie können daher bis zu 46 060 Euro im Jahr 2022 zu Ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Ab 2023 gilt möglicherweise wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro€ pro Kalenderjahr. In Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung müssen Sie nur die Rente und den Midijob angeben, die dann mit dem tariflichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Die Einnahmen aus dem Minijob hingegen müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht erklärt werden, sie sind bereits pauschal versteuert.“