Recht auf 10 Megabit

von Redaktion

Wer sich über zu langsames Internet ärgert, hat jetzt bessere Aussicht auf Abhilfe. Denn seit Juni 2022 gilt: Die Download-Geschwindigkeit muss derzeit mindestens zehn Megabit pro Sekunde betragen, die Upload-Rate bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen. Und das kann man einfordern.

Doch wie geht man vor? Zunächst muss man sich bei seinem Anbieter beschweren, rät das Telekommunikationsportal Teltarif.de. Kann oder will dieser keine schnellere Leitung liefern, müsse im nächsten Schritt die Bundesnetzagentur kontaktiert werden. Das geht online über ein spezielles Kontaktfomular, bei dem der Punkt „Versorgung mit Telekommunikation“ ausgewählt wird. Anschließend sollte man seine Vertragsunterlagen bereithalten, denn hier werden Angaben zum Anbieter und Kundennummer abgefragt. Die Bundesnetzagentur schaut sich dann die Lage an und vergibt im Idealfall den Auftrag, eine schnelle Leitung zu liefern, zum Beispiel durch Aufrüstung oder eine komplett neue Leitung. Das kann freilich mehrere Monate dauern. Ein Recht auf eine bestimmte Technik, wie etwa Glasfaser, gibt es allerdings nicht.

Artikel 5 von 5