Die Schlüsselfrage zwischen Mietern und Vermietern

von Redaktion

Der Schlüssel zur eigenen Wohnung ist immer wieder Anlass zu Zwist zwischen Mietern und Vermietern. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie viele Schlüssel muss mir mein Vermieter geben?

„Der Vermieter muss beim Einzug ausreichend Schlüssel für alle Haushaltsangehörigen bereitstellen“, erklärt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbundes. Das gelte nicht nur für den Wohnungsschlüssel, sondern auch für Briefkasten, Keller und mögliche andere Zugänge. „Es sollten zumindest alle Erwachsenen einen Schlüssel erhalten“, sagt auch Julia Wagner, Leiterin Zivilrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund. Zurückbehalten darf der Vermieter keinen der vorhandenen Schlüssel.

Dürfen Mieter sich Schlüssel nachmachen?

Ja, dürfen sie. Bei einfachen Schlüsseln, die lediglich für ein Schloss gelten, ist das auch kein Problem. „Sie müssen es nur dem Vermieter mitteilen“, sagt Hartmann. Etwas komplizierter ist es bei Schließanlagen. Hier braucht man das Einverständnis des Vermieters, das dann dem Schlüsseldienst vorgelegt werden muss.

Wem darf ich meine Schlüssel geben?

„Ich bin als Mieter frei“, sagt Mieterbund-Sprecherin Hartmann. „Ich kann meine Schlüssel Verwandten, Nachbarn oder Freunden geben.“ Kurz: jedem, dem man vertraut.

Muss ich meinem Vermieter den Schlüssel geben, wenn ich in den Urlaub fahre?

Nein. „Der Vermieter hat keinen Anspruch auf den Schlüssel, er darf ohne triftigen Grund nicht in die Wohnung“, sagt Hartmann. Laut Rechtslage sollte der Mieter aber einen Schlüssel bei einem Vertrauten in der Nähe abgeben und den Vermieter darüber informieren. Der Vermieter müsse den Mieter im Notfall erreichen können und einen Zugang zur Wohnung erhalten, etwa bei einem Wasserrohrbruch, sagt Wagner.

Was muss ich tun, wenn ein Schlüssel weg ist?

„Es ist ganz wichtig, dass ich beim Verlust eines Schlüssels den Vermieter informiere“, sagt Wagner. Im Extremfall müsse dieser die Schlösser austauschen. Bei einer Schließanlage in einem Mehrparteienhaus kann das teuer werden. Welche Kosten dabei auf den Mieter zukommen, hängt vom Einzelfall ab. „Wenn ein Schlüssel nur zerbricht oder bei einer Bootsfahrt auf den Grund des Meeres sinkt, ist es nicht notwendig, dass die Schließanlage ausgetauscht wird“, sagt Wagner. Habe der Mieter aber fahrlässig gehandelt, etwa eine Tasche unbeaufsichtigt stehen lassen und der Schlüssel wurde daraus gestohlen, könne das anders aussehen. „Eine Voraussetzung ist, dass ein Missbrauch wahrscheinlich ist“, sagt Jutta Hartmann. Wenn also ein Dieb wissen könnte, zu welchem Haus oder welcher Wohnung der Schlüssel gehört, muss der Vermieter oder die Vermieterin vermutlich das Schloss austauschen lassen.

Welche Versicherung kommt für einen Schlüsselverlust auf?

Unter Umständen springt hier die Privathaftpflichtversicherung ein. Die Versicherung könne die Kosten für den Austausch der Schlösser oder auch für das Auswechseln der gesamten Schließanlage übernehmen, sagt Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Allerdings müsse der Verlust von Schlüsseln ausdrücklich in der Versicherung eingeschlossen sein. Außerdem kann je nach Tarif eine Selbstbeteiligung des Kunden vereinbart sein. SANDRA KETTERER

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