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Was kann ich zur Rente dazuverdienen?

von Redaktion

Sie können ohne Sorge einen Minijob und einen Midijob gleichzeitig ausüben. Aktuell gilt für den Minijob eine Verdienstgrenze von 450 Euro und den Midijob von 1300 Euro. Wegen der kürzlich beschlossenen Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde ab 1. Oktober 2022 werden diese zuvor genannten Verdienstgrenzen für den Minijob auf 520 Euro und den Midijob auf 1600 Euro angehoben.

Für das Jahr 2022 bleibt es bei der coronabedingten erhöhten Hinzuverdienstgrenze von 46 060 Euro € für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente. Sie können daher bis zu 46 060 Euro im Jahr 2022 zu Ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Ab 2023 gilt möglicherweise wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Kalenderjahr.

In Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung müssen Sie nur die Rente und den Midijob angeben, die dann mit dem tariflichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Die Einnahmen aus dem Minijob hingegen müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht erklärt werden und sind bereits pauschal versteuert.

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