Sonderzahlungen in München

von Redaktion

Ab dem 1. Juli können Bedürftige in den Sozialbürgerhäusern den Stromkostenzuschuss der Stadt München beantragen. Berechtigt sind laut einer Mitteilung der Stadt „Personen, die Wohngeld, auch zusammen mit Kinderzuschlag, erhalten oder deren Einkommen unter der Armutsrisikogrenze liegt oder unter dem Bedarf nach SGBII, SGBXII oder AsylbLG liegt, ohne dass sie diese Leistungen beziehen“. Außerdem Menschen „die Jugendhilfe nach dem SGBVIII beziehen und in eigener Wohnung leben, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren und Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes“, heißt es weiter. Es geht um bis zu 50 Euro für Ein- bis Zwei-Personenhaushalte und bis zu 100 Euro bei Haushalten ab drei Personen. Es wird explizit nur die Stromrechnung unterstützt, Heizkosten sind ausgeschlossen. Beim Antrag im Sozialbürgerhaus braucht es ein gültiges Ausweisdokument, die Jahresrechnung des Energieversorgers (Januar bis Juni 2022 müssen enthalten sein) und einen Nachweis für die oben genannten Voraussetzungen.  mas

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