Ab dem 1. September haben Berufstätige einen Anspruch auf die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro. Doch für wen genau gilt das? Und lohnt es sich, etwa für Rentner, zu tricksen? Das Bundesfinanzministerium hat jetzt veröffentlicht, was für den Energiebonus gil
Dieser Artikel (ID: 1665702) ist am 30.06.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).