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Quarantäne keine Krankheit Sparda streicht Verwahrentgelt

von Redaktion

Wer während seines Urlaubs in Quarantäne muss, bekommt diese Tage nicht gutgeschrieben. Die Quarantäne ist nicht mit einer Erkrankung vergleichbar. Auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (AZ: 1 Sa 208/21) macht der Deutsche Anwaltverein aufmerksam. Geklagt hatte ein Mann, der während seines Urlaubs – ohne selbst infiziert zu sein – aufgrund eines Kontaktes mit einer an Covid-19 erkrankten Person mehrere Tage in Quarantäne musste.

Ab sofort verzichtet die Sparda Bank München bis auf Weiteres auf die Berechnung des Verwahrentgelts auf Einlagen. Mit diesem Schritt reagiert das Institut auf die aktuelle Entwicklung an den Zinsmärkten und der Ankündigung der EZB, die Zinswende zu einzuläuten.

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