Von Juli an gibt es für mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner ein sattes Plus. Anders als vielfach befürchtet kassiert das Finanzamt davon nichts. Im Gegenteil: Die Steuerbelastung von Rentnern sinkt. Die höhere Rente landet meist Ende Juli auf dem Konto. Ohne Antrag.
Das gilt für alle gesetzlichen Renten, also auch für Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten. Die Mitteilung über die neue Höhe der Rente geht bis spätestens Ende Juli allen Rentnern zu.
Rentenanstieg
Die West-Renten steigen um 5,35 Prozent. Ein Rentenpunkt (Entgeltpunkt) ist statt bisher 34,19 Euro künftig 36,02 Euro wert. In den neuen Bundesländern steigt die Rente noch etwas kräftiger. Der aktuelle Rentenwert Ost wächst um 6,12 Prozent von 33,47 Euro auf 35,52 Euro.
Beispiel: Wer als West-Rentner bislang brutto eine Rente von 1500 Euro erhalten hat, kann ab Juli dieses Jahres mit gut 80 Euro mehr rechnen (1580,25 Euro). Eine Ost-Rente steigt sogar um fast 92 Euro (1591,80 Euro).
Versicherungsbeiträge
Von der Brutto-Rente – also auch vom Erhöhungsbetrag – gehen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Im Schnitt sind das etwa elf Prozent. Ein Kassenwechsel kann hier deutliche Ersparnis bringen. Alle Rentner, die mindestens zwölf Monate Mitglied ihrer Kasse waren, können völlig unbürokratisch und ohne Gesundheitsprüfung in eine andere – womöglich billigere – Kasse wechseln.
Beispiel: Ein Rentner in Nordrhein-Westfalen mit einer Bruttorente von 1500 Euro spart beim Wechsel von der DAK in die BKK Euregio monatlich 8,62 Euro. Einfach eine neue Kasse wählen – diese erledigt dann die Wechselmodalitäten. Einen Vergleich findet man zum Beispiel unter www.krankenkassen.de.
Wohngeld und Grundsicherung
Rentner, die bislang Wohngeld erhalten haben, erhalten bis zum Ende des Bewilligungszeitraums eine unveränderte Leistung. Eine Neuberechnung erfolgt nur, wenn das Einkommen um mindestens 15 Prozent steigt.
Anders bei der Grundsicherung im Alter. Hier gilt: Linke Tasche rein, rechte Tasche raus. 50 Euro mehr Rente – das bedeutet meist: 50 Euro weniger Grundsicherung.
Energiekostenzuschuss
Rentner gehen bei der jüngst beschlossenen Energiekostenpauschale von 300 Euro in der Regel leer aus. Es sei denn, sie beziehen – das ist die erste Ausnahme – Wohngeld. Dann erhalten sie immerhin 270 Euro Heizkostenpauschale (bei zwei Personen: 350 Euro). Auch aus diesem Grund lohnt sich derzeit ein Wohngeldantrag mehr denn je, selbst wenn nur ein paar Euro dabei herauskommen. Für Eigentümer nennt sich die Leistung Lastenzuschuss. Ob Anspruch besteht, zeigt der Biallo-Wohngeldrechner.
Auch Rentner, die im September 2022 (nebenher) erwerbstätig sind, haben Anspruch auf die Energiekostenpauschale. Dafür reicht die Aufnahme eines Minijobs. Wichtig: Arbeitsvertrag vereinbaren und Lohn aufs Girokonto überweisen lassen.
Steuer 2022
Auf das Rentenplus greift in diesem Jahr auch das Finanzamt nicht zu. Dafür sorgt der jüngst auf 10 347 Euro erhöhte Grundfreibetrag bei der Steuer. 2021 betrug dieser noch 9744 Euro. Etwa jeder vierte Rentner musste bislang Steuern zahlen – meist wegen weiterer steuerpflichtiger Einkünfte neben der Rente. Für 2022 sinkt die Steuerbelastung für fast alle von ihnen geringfügig. 80 000 Rentner, die bisher Steuern zahlen mussten, fallen durch den höheren Grundfreibetrag sogar aus der Steuerpflicht heraus. Das hat das Bundesfinanzministerium für das Portal ihre-vorsorge.de errechnet.
Das betrifft Rentner, die für das Jahr 2021 nur in geringem Umfang Steuern zahlen mussten. Sie müssen für 2022 zwar eine Steuererklärung abgeben, im Steuerbescheid wird dann aber eine „Null“ stehen.
Steuererklärung
Auch für Rentner gilt nach dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz der Abgabestichtag 31. Oktober 2022. Wer sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater bei der Erklärung helfen lässt, hat Zeit bis Ende August 2023.
Generell gilt: Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Renteneinkünfte ab 2005 neu geregelt. Wer in 2005 bereits im Ruhestand war oder erstmals eine gesetzliche Rente bezog, muss 50 Prozent seiner Altersbezüge versteuern. Da Rentner gleichzeitig hohe Steuerfreibeträge nutzen können, ergibt sich für viele deshalb keine Steuerlast. Das kann sich jedoch ganz schnell ändern, wenn die Betreffenden noch eine zweite Rente oder andere Zusatzeinkünfte – beispielsweise aus Kapitalanlagen oder Vermietung – erzielen.
Für jeden weiteren Rentenjahrgang seit 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil kontinuierlich an, bis im Jahr 2040 die kompletten Auszahlungen versteuert werden. Das heißt: Die kommenden Rentnerjahrgänge werden immer stärker zur Kasse gebeten.
Wer im Jahr 2022 in Rente geht, muss bereits 82 Prozent seiner Rente versteuern, 18 Prozent bleiben steuerfrei. Der steuerfreie Anteil der Rente (Rentenfreibetrag) wird im Steuerbescheid des zweiten Rentenjahres in einen festen Eurobetrag umgewandelt und bis zum Lebensende festgeschrieben.
Mehr Informationen
Das mehrseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 53 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 21. Juli. Oder Sie senden einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Rentenerhöhung“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie senden eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de.