LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie vererbe ich das Haus meinen Kindern?

von Redaktion

Gerade in München und Umgebung ist wegen der hohen Immobilienpreise die Erbschaftsteuer in der Tat ein großes Problem. Dabei sprechen Sie in Ihrer Frage schon die Lösung an, die sich oft anbietet: die Übertragung an die Kinder unter Vorbehalt des Nießbrauchs. Steuerlich hat dies viele Vorteile:

.Der Freibetrag eines jeden Kindes von 400 000 Euro steht alle zehn Jahre zur Verfügung, wenn Sie also jetzt übertragen, entsteht in zehn Jahren ein neuer Freibetrag, der durch Schenkung oder dann einmal beim Erbfall für sonstiges Vermögen ausgenutzt werden kann.

. Der Kapitalwert des vorbehaltenen Nießbrauchs mindert den Wert der übertragenen Immobilienanteile.

. Maßgeblich für die steuerliche Bewertung sind die aktuellen Werte, etwaige künftige Wertsteigerungen spielen dann keine Rolle mehr.

. Auch ist der Vermögensübergang vor etwaigen künftigen Steuererhöhungen geschützt.

Durch den vorbehaltenen Nießbrauch bleiben Sie „Herr im Haus“. Sie entscheiden, was mit der Immobilie geschieht und Sie haben sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben. Auf die Kinder ist nur das nackte juristische Eigentum übergegangen. Aber natürlich gibt es im Detail viele Feinheiten zu beachten, daher ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren. Zudem sollte die Immobilie vorher zumindest grob steuerlich eingeschätzt werden, damit Sie wissen, ob die Übertragung im Rahmen der Freibeträge steuerfrei bleibt oder ob Steuern anfallen. Wenn keine Steuer in Kauf genommen werden soll, dann bietet es sich, gerade wenn man noch jung ist wie Sie, an, noch nicht 100 Prozent des Hauses zu übertragen, sondern nur Anteile im Rahmen der Freibeträge, beispielsweise je Kind 15 Prozent. Auch bei dieser Einwertung hilft Ihnen dann der Fachanwalt für Erbrecht oder Ihr Steuerberater.

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