Es ist Sommer, und Urlaubsreisen stehen an. Mieter, die für ein paar Tage oder Wochen ihren Aufenthaltsort von der eigenen Wohnung in eine Ferienwohnung, ein Hotel oder vielleicht ein Zelt verlegen, sollten ihre „Obhutspflicht“ für die vier Wände daheim nicht vergessen. Mieter müssen sich nicht nur
Dieser Artikel (ID: 1667775) ist am 04.07.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).