Ferienjobs gehören zu den sogenannten kurzfristigen Beschäftigungen. Es handelt sich dabei um Jobs, die im laufenden Jahr insgesamt nicht mehr als 70 Arbeitstage oder drei Monate am Stück dauern. Wichtig hierbei ist, dass diese Grenze auch tatsächlich eingehalten wird. Nur dann fallen keine Sozialve
Dieser Artikel (ID: 1667777) ist am 04.07.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).