Welche Versicherungen man wirklich braucht, ist unter Experten kaum umstritten.
Krankenversicherung
Klar ist, jeder braucht eine Krankenversicherung. Auszubildende müssen eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen, da sie mit Beginn der Lehre sozialversicherungspflichtig sind – egal, wie viel sie verdienen. Das gilt auch bei einem dualen Studium, sagt Sprecherin Claudia Frenz. Bei Studenten greift in den meisten Fällen bis zum 25. Geburtstag die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern. Deren Kinder müssen daher keine eigenen Beiträge zahlen – sofern sie im Monat nicht mehr als 470 Euro verdienen.
Kann man sich aus irgendeinem Grund nicht über die Eltern mitversichern, gibt es laut Frenz die Möglichkeit einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung, die relativ günstig ist. „Auch hier gelten Grenzen bei dem Hinzuverdienst oder bei den Wochenarbeitsstunden.“
Haftpflicht
Außerdem ist die private Haftpflichtversicherung besonders wichtig. Verursacht man Schaden an Gegenständen anderer Personen oder verletzt jemanden, greift die Haftpflichtversicherung. Eine private Haftpflicht ist zudem eine sehr günstige Versicherung. In der Regel müssen junge Menschen laut Frenz während des ersten Studiums oder der ersten Ausbildung (meist bis zum 25. Geburtstag) aber gar keine eigene Versicherung abschließen. Sie sind über die Eltern abgesichert, selbst wenn sie nicht mehr daheim leben.
Das Gleiche gilt für eine Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt Gerichtskosten oder Anwaltsgebühren. „Heiratet man, endet die Mitversicherung jedoch“, erklärt die Sprecherin.
Berufsunfähigkeit
Nicht zu vernachlässigen ist dem Bund der Versicherten zufolge die Berufsunfähigkeitsversicherung. „Gerade junge Menschen, die erst am Anfang ihres Berufslebens stehen, können sich meist nicht vorstellen, nicht mehr in der Lage zu sein, ihren Beruf ausüben zu können“, sagt Frenz. „Das Risiko ist aber hoch, dass das im Laufe des Berufslebens eintritt.“ Je jünger man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto niedriger die Beiträge.
Autoversicherung
Für Fahranfänger ist eine eigene Kfz-Versicherung sehr teuer, denn sie steigen Frenz zufolge mit der Schadenfreiheitsklasse null bei 100 Prozent des Beitrags ein. Indem das eigene Auto über die Eltern angemeldet oder als Zweitwagen mitversichert ist, lässt sich dieser Beitrag mindern.
Unfallversicherung
Als „wichtig“, aber nicht als „sehr wichtig“ klassifiziert der Bund die private Unfallversicherung. Diese könne insbesondere für junge Menschen sinnvoll sein, die gefährlichen Sport machen. Studenten und Azubis seien zwar über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, aber nur, wenn der Unfall an der Uni, Berufsschule, Ausbildungsstätte oder auf dem Weg dorthin passiert.
Weniger wichtig
Weniger wichtig ist die Hausratversicherung. Leben Studenten in einem Wohnheim und kommen regelmäßig nach Hause, greift bei ihnen laut Frenz in der Regel die Hausratversicherung der Eltern. Aber: „Wer dauerhaft eine eigene Wohnung bewohnt, benötigt eventuell eine eigene.“ Dabei sollte aber auch der Wert des Hausrats in Betracht gezogen werden. Frenz rät jungen Menschen, sich in Ruhe mit den Versicherungsangeboten auseinanderzusetzen und diese miteinander zu vergleichen. Auch eine Beratung schade nicht.
Steuern und Abgaben
„Der Auszug aus dem ‚Hotel Mama‘ löst direkt noch keine steuerlichen Verpflichtungen aus“, sagt Klaus Grieshaber vom Bund der Steuerzahler in Bayern. Verdient man aber als Auszubildender oder junger Arbeitnehmer Geld, muss man auch Steuern bezahlen. Ob Lohnsteuer vom Gehalt oder der Ausbildungsvergütung abgezogen wird, hängt laut Grieshaber von deren Höhe und der Lohnsteuerklasse ab. Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommenssteuer. Einen gewissen Betrag des Gehalts behält der Arbeitgeber automatisch ein und gibt ihn an das Finanzamt ab. Erhalten Studenten BAföG oder Unterhalt von ihren Eltern, müssen sie das nicht versteuern. „Die Situation ändert sich aber, wenn der Student einen Nebenjob hat und selbst Einkommen hat“, sagt Grieshaber. „Spätestens dann wird es Zeit, sich auch hier mit der Steuer zu befassen.“
Ist man als Berufsstarter, Student oder Azubi ledig und hat keine Kinder, fällt man laut dem Experten automatisch in die Steuerklasse 1. In der Regel fallen dann erst für Löhne von mehr als 1150 Euro im Monat Lohnsteuern an. Hinzu kommen eventuell Kirchensteuern und Sozialabgaben wie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge.