LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Was gilt für die Zahlungen?
Da Sie nicht zum Unterhalt verpflichtet sind und mit Ihrem Sohn wohl nicht vereinbart haben, dass er Ihnen die von ihm gekauften Sachen beziehungsweise das dafür ausgegebene Geld zurückgibt, haben Sie Ihrem Sohn das von ihm ausgegebene Geld geschenkt. Schenkungsteuerlich wird dies erst dann proble