Wer einen Angehörigen pflegt, wird steuerlich entlastet. Es gibt mehrere Wege, Kosten geltend zu machen – welches Vorgehen sich im Einzelfall lohnt, sollte genau durchgerechnet werden. Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit, Kosten über den Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend zu mache
Dieser Artikel (ID: 1674194) ist am 14.07.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).