Steuern sparen bei der Pflege

von Redaktion

Wer einen Angehörigen pflegt, wird steuerlich entlastet. Es gibt mehrere Wege, Kosten geltend zu machen – welches Vorgehen sich im Einzelfall lohnt, sollte genau durchgerechnet werden. Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit, Kosten über den Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend zu machen. Er liegt jährlich bei mindestens 600 Euro für Pflegegrad 2, bei Pflegegrad 4 und 5 oder dem Merkzeichen „H“ sind es 1800 Euro. Bei Pflegegrad 1 gibt es noch keinen Pflege-Pauschbetrag. Bedingung ist laut Bundessteuerberaterkammer, dass die Angehörigen für die Pflege nicht bezahlt werden und keine Einnahmen aus Pflegeversicherungen fließen. dpa

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