Wann der Arbeitgeber für Berufskleidung zahlt

von Redaktion

Jeans und T-Shirt sind nicht immer erlaubt: In einigen Fällen übernimmt der Betrieb die Kosten

Ob Sicherheitsschuhe, Schnittschutzhose oder Kochhaube: In manchen Berufen müssen Beschäftigte bestimmte Arbeitskleidung tragen. Bei der Frage, wer die Kosten dafür übernimmt, kommt es vor allem auf den Zweck der Kleidung an, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen erklärt.

Geht es um Schutzkleidung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, müsse der Arbeitgeber die Kosten für Kauf, Pflege und Reinigung tragen. Das gilt zum Beispiel für Schutzanzüge, Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe oder Atemschutzmasken.

Es kann auch vorkommen, dass Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge das Tragen einheitlicher Arbeitskleidung vorschreiben. In diesem Fall zahlt in der Regel der Arbeitgeber – etwa wenn es um Kleidung mit dem Firmenlogo des Handwerksbetriebs geht. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt. Unter Umständen kann im individuellen Arbeitsvertrag wirksam festgelegt sein, dass Beschäftigte ihre einheitliche Arbeitskleidung ganz oder teilweise bezahlen müssen. Tarifverträge können bei einheitlicher Berufskleidung ebenfalls eine (Teil-)Zahlungspflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsehen.

Tragen Beschäftigte Schutzkleidung wie einen Blaumann freiwillig, ohne dass das gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen sie dafür den Informationen zufolge ebenfalls selbst für die Kleidung aufkommen.

Nicht zuletzt müssen Beschäftigte Kleidung, wie sie zum Beispiel im Unternehmensdresscode vorgeschrieben ist, in der Regel selbst erwerben. Das gilt in jedem Fall für Kleidung, die Beschäftigte grundsätzlich auch in der Freizeit tragen könnten, dazu zählen etwa Anzug und Krawatte. dpa

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