BFH: Pflegekosten sind absetzbar

Wenn Kinder die Pflegekosten für ein Elternteil übernehmen, können sie 20 Prozent des Arbeitslohns als haushaltsnahe Dienstleistung von ihrer Steuerschuld abziehen. Das gilt auch dann, wenn die Pflege – hier der Mutter – in deren eigener Wohnung erfolgt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in e

Samstag, 13. September 2025

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