In der Elternzeit genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz. Sie können aber trotzdem ihren Job verlieren, wenn sie eine sogenannte Änderungskündigung ablehnen. Denn diese kann zulässig sein, wenn der bisherige Arbeitsplatz im Unternehmen wegfällt.
Auf eine entsprechen
Dieser Artikel (ID: 1674887) ist am 15.07.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31).