In Elternzeit gekündigt

von Redaktion

In der Elternzeit genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz. Sie können aber trotzdem ihren Job verlieren, wenn sie eine sogenannte Änderungskündigung ablehnen. Denn diese kann zulässig sein, wenn der bisherige Arbeitsplatz im Unternehmen wegfällt.

Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam, die das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt hat (Az. 16 Sa 1750/21), weist der Bund-Verlag hin.  dpa

Artikel 4 von 7