Kinder müssen bis zum achten Geburtstag mit ihrem Fahrrad noch auf dem Gehweg radeln. Wer sie dort selbst auf dem Fahrrad begleiten will, darf das. Denn eine Begleitperson ist für Kinder unter acht Jahren laut Gesetz erlaubt, so die Prüfgesellschaft GTÜ mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (St
Dieser Artikel (ID: 1675987) ist am 16.07.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).