Pflegekräfte anstellen: So geht es

von Redaktion

Vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Meist kümmern sich die Angehörigen um ihre Liebsten, oft unterstützt von Pflegediensten. Aber wenn der Pflegebedarf steigt – etwa bei an Demenz Erkrankten, die man nicht mehr allein lassen kann – wird es schwierig. Oft bleibt dann nur der Umzug in ein Pflegeheim. Eine Alternative dazu kann der Einsatz einer Pflegekraft aus dem Ausland sein. Was dabei zu beachten ist, haben jetzt die Experten von Finanztest (Heft 8/2022) untersucht.

Welche Arbeiten dürfen die Pflegekräfte übernehmen?

Alles, was im Haushalt anfällt: kochen, putzen und einkaufen. Dazu leisten sie den Pflegebedürftigen Gesellschaft, helfen beim Essen und Waschen oder beim Gang zur Toilette.

Was dürfen die Helfer nicht?

Da nur die allerwenigsten dieser Frauen und Männer über eine Ausbildung oder Qualifikation in der Pflege verfügen, ist für sie jede Form der medizinischen Pflege verboten. Dazu zählen: Wundverbände wechseln, Spritzen geben oder Arzneien zusammenstellen. Solche Aufgaben sollte nur qualifiziertes Personal erfüllen. Auch bei Infektionsrisiken oder zur Sterbebegleitung sollte man nur professionelle Pflegekräfte einsetzen.

Hilfe rund um die Uhr?

Betreuungskräfte kann man als Privatmensch über die Arbeitsagentur engagieren, dann wird man selbst zum Arbeitgeber, oder über eine Vermittlungsagentur, die den Kontakt zwischen Hilfesuchenden, Betreuungskräften und den sie beschäftigenden Firmen herstellt. Oft wird dabei mit dem Slogan 24-Stunden-Versorgung geworben. Das ist aufgrund der Gesetzeslage aber nicht möglich. Die tägliche Arbeitszeit darf an Werktagen im Schnitt nicht mehr als acht Stunden betragen, die Wochenarbeitszeit nicht mehr als 48 Stunden. Außerdem hat ein Vollzeithelfer einen Urlaubsanspruch. Das sind bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Tage im Jahr.

Was sind die Kosten für eine Hilfskraft?

Laut Finanztest muss man bei der Beschäftigung einer Betreuungskraft aus dem Ausland mit einem Betrag deutlich über 2000 bis hin zu 3000 Euro monatlich rechnen. Die Pflegekasse schießt bis zu 901 Euro im Monat zu. Eine weitere finanzielle Entlastung ist über die Steuererklärung möglich. Ein Teil der Betreuungskosten kann als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden.  wdp

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